Wissenswertes
Die Kältemittel-Fibel arbeitet den Themenbereich Kältemittel,
Energie und Umwelt bei der Klimakälte für Heizungs-Lüftung-
Klima-Fachleute (HLK) auf eine leicht verständliche Art und Weise
auf. Die Kältemittel-Fibel ersetzt nicht die bestehenden Vorschriften,
Vollzugshilfen und Normen, sondern greift die Schwerpunkte
auf, die 70 % der Fälle abdecken. So soll den HLK-Fachleuten der
Zugang zum Thema Kältemittel vereinfacht werden. Die Fibel
versteht sich als Hilfestellung zur Umsetzung der ChemRRV1 sowie
der Normen SN EN 378 (Sicherheit) oder SIA 382/1 (Energie). Im
Zweifelsfall kommen die entsprechenden Originaltexte zur
Anwendung.
Dieses Dokument wurde im Rahmen des Programms Energie
Schweiz und mit finanzieller Unterstützung des Bundesamts für
Umwelt BAFU erarbeitet.
1 ChemRRV, Anhang 2.10 (SR 814.81)
- Die Zeit der HFCKW (R22 etc.) ist per 31.12.2014 abgelaufen !
- Verbot zum Nachfüllen der Anlagen mit Kältemittel R22 !
- Dringender Bedarf zum Umrüsten oder Ersetzen von HFCKW-Kälteanlagen !
- Gesetzestext aus der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV, SR 814.81 Anhang 2.10
- Kältemittel; Gesetzliche Grundlagen Bundesamt für Umwelt BAFU
- Verordnung über die Unterhaltspflicht der Anlagen (Pflicht des Betreibers / Eigentümers der Anlagen)
- Meldepflicht, Bewilligung, Dichtigkeitskontrolle, Wartungsheft, Entsorgung
- Gesetzestext aus der Druckgeräteverordnung (DGV) SR 930.114 (vergleichbar EN 378)
- Die Druckgeräteverordnung DGV regelt die Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Druckgeräten mit mehr als 0,5 bar Überdruck
- Seit Juli 2005 ist die DGV 930.114 (ehemals SR 819.121 / Druckgeräterichtlinie 97/23/EG) in der Schweiz in Kraft
- Druckgeräte mit über 0,5 bar Inhaltsdruck und Baugruppen müssen gemäss der DGV eingestuft werden
- Betreiber von solchen Anlagen müssen eine Konformitätserklärung gemäss DGV vorweisen können
-
hs kälte wärme klima ist Mitglied des SVK